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Lehrgang Böllerschießen

Lehrgang zur Erlangung einer Erlaubnis nach § 27 SprenG zum Böllerschießen

Das Mindestalter für die Teilnahme ist das vollendete 21. Lebensjahr (Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ist eine Teilnahme mit Ausnahmegenehmigung der Behörde möglich)